Mehrwertsteuer beim Kauf von Edelmetallen
Mehrwertsteuer bei Gold und Anlage-Silber: Das müssen Sie wissen
Edelmetalle wie Gold und Silber sind nicht nur begehrte Schmuck- und Industriemetalle, sondern auch beliebte Anlageformen. Beim Kauf und Verkauf dieser Metalle stellt sich oft die Frage: Wie wird die Mehrwertsteuer berechnet? Und warum gilt sie bei Gold anders als bei Silber? In diesem Artikel geben wir Ihnen einen fundierten Überblick über die steuerliche Behandlung von Anlage-Gold und Anlage-Silber in Deutschland.
1. Anlage-Gold: Steuerfrei unter bestimmten Bedingungen
Gesetzliche Grundlage
Der Kauf von Anlage-Gold ist in Deutschland von der Mehrwertsteuer befreit, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich in § 25c UStG sowie in der EU-Richtlinie 2006/112/EG.
Voraussetzungen für Steuerfreiheit
Damit die Mehrwertsteuerbefreiung gilt, muss das Gold folgende Kriterien erfüllen:
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Form: Es muss sich um Goldbarren (Mindestfeingehalt 995/1000) oder Goldmünzen (Mindestfeingehalt 900/1000) handeln.
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Handelsfähigkeit: Die Münzen müssen nach 1800 geprägt worden sein, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel gewesen sein oder sein, und dürfen einen Marktpreis nicht wesentlich über dem Goldwert haben.
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Lieferung durch einen Unternehmer: Die Steuerfreiheit gilt nur bei Lieferung durch einen Unternehmer, nicht bei rein privaten Geschäften.
Beispiel
Kaufen Sie z. B. einen 100 g Goldbarren mit einem Feingehalt von 999,9, fällt keine Mehrwertsteuer an. Der Bruttopreis ist somit gleich dem Nettopreis.
2. Anlage-Silber: Regelbesteuerung oder Differenzbesteuerung
Im Gegensatz zu Anlage-Gold unterliegt Silber grundsätzlich der Mehrwertsteuerpflicht.
Regelbesteuerung (19 %)
Silberbarren und viele Silbermünzen werden nach dem normalen Mehrwertsteuersatz von 19 % besteuert. Das bedeutet:
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Silberbarren (z. B. 1 kg mit Feingehalt 999) werden regulär mit 19 % MwSt. verkauft.
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Die Mehrwertsteuer wird offen auf der Rechnung ausgewiesen und ist vom Endkunden zu zahlen.
Differenzbesteuerung (nach § 25a UStG)
Einige Händler nutzen für Silbermünzen die Differenzbesteuerung. Dabei wird die Mehrwertsteuer nur auf die Handelsspanne berechnet – also auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis – und nicht auf den gesamten Verkaufspreis.
Vorteile für Privatkunden
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Geringere Steuerlast auf den Endpreis
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Kein Ausweis der MwSt. auf der Rechnung erforderlich
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Besonders beliebt bei Sammlermünzen und „Bullion Coins“ (z. B. Maple Leaf, Wiener Philharmoniker, American Eagle)
Voraussetzungen
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Der Händler muss gewerblich handeln
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Der Artikel stammt aus dem Ankauf bei Privatpersonen oder differenzbesteuerten Händlern
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Es handelt sich um gebrauchte Waren oder steuerrechtlich zulässige Münzen
3. Fazit: Beim Edelmetallkauf auf die Steuer achten
Wer Edelmetalle zur Wertanlage kauft, sollte die unterschiedlichen steuerlichen Regelungen unbedingt kennen:
Edelmetall | Mehrwertsteuer | Bemerkung |
---|---|---|
Anlage-Gold | 0 % | Steuerfrei, wenn Kriterien erfüllt sind |
Silberbarren | 19 % | Regelbesteuerung |
Silbermünzen | 19 % oder Differenzbesteuerung | Je nach Herkunft und Händlerverfahren |
4. Beratung durch Fachhändler
Bei Juwelier Grützmacher stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Ob Gold oder Silber – wir beraten Sie kompetent zu Edelmetallinvestitionen und steuerlichen Besonderheiten.
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