AGB Altgoldankauf-Berlin

§ 1 Geltungsbereich

Für Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Juwelier Grützmacher GmbH und dem Kunden gelten bei der Übersendung von Gold, Zahngold, Silber, Platin, Schmuck und anderen Wertgegenständen aus Edelmetallen durch Kunden unter Kontaktaufnahme über unsere Website www.altgoldankauf-berlin.de die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Übersendung der Wertgegenstände des Kunden gültigen Fassung.

Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des übersendenden Kunden erkennen wir nicht an.

§ 2 Vertragsschluss

a) Übersendung der Wertgegenstände

Der Kunde muss voll geschäftsfähig sein. Die zum Ankauf übersandte Ware muss im uneingeschränkten Eigentum des Kunden stehen. Er muss hierüber unbeschränkt verfügungsberechtigt sein.

Der Kunde fordert einen kostenlosen Paketschein an.

Er füllt sodann das Edelmetallbegleitschreiben aus, welches Angaben zu Namen und Vornamen, Anschrift, Kontaktdaten, eine Beschreibung der übersandten Gegenstände sowie die Bestätigung des Eigentums sowie der Verfügungsberechtigung abfragt. Die Richtigkeit dieser Angaben ist durch eigenhändige Unterschrift zu bestätigen.

Das Edelmetallbegleitschreiben wird auf unserer Website www.altgoldankauf-berlin.de zum Download und Ausdruck zur Verfügung gestellt. Der Kunde übersendet das ausgefüllte Edelmetallbegleitschreiben zusammen mit der Ware an uns, wobei Hinweise auf den Inhalt der Sendung zu unterbleiben haben.

Kunden unter Kontaktaufnahme über unsere Website www.altgoldankauf-berlin.de die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Übersendung der Wertgegenstände des Kunden gültigen Fassung. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des übersendenden Kunden erkennen wir nicht an.

b) Begutachtung

Wir öffnen das Paket unter gleichzeitiger Anwesenheit von zwei Personen. Wir nehmen sodann den Inhalt des Paktes auf und ermitteln dann das Gewicht des übersandten Edelmetalls auf einer geeichten Waage. Die Bewertung des Wertes der an uns übersandten Wertgegenstände erfolgt auf der Grundlage der am Tag des Eingangs der Wertgegenstände in unseren Geschäftsräumen gültigen Tageskurse an der Rohstoffbörse.

Der Kunde gestattet uns die Begutachtung der übersandten Wertgegenstände.

c) Ankaufangebot

Im Anschluss an die Begutachtung werden wir dem Kunden beim Interesse an einem Ankauf ein Ankauf-Angebot in Textform (E-Mail, Telefax, auf postalischem Wege) unterbreiten.

Sollte ein Ankauf-Angebot nicht möglich sein, senden wir die Wertgegenstände an die uns vom Kunden angegebene Adresse zurück.

d) Annahme des Ankauf-Angebots

Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie unser Ankauf-Angebot in Textform (E-Mail, Fax oder auf postalischem Wege) innerhalb von 5 Tagen annehmen.

Nach Annahme unseres Ankauf-Angebots durch den Kunden werden wir den Kaufpreis entsprechend unserem Angebot unverzüglich und ausschließlich an die in dem Edelmetallbegleitschreiben aufgeführte Person durch Geldanweisung oder Banküberweisung auszahlen.

§ 3 Mängel der übersandten Ware

Eventuelle Beschädigungen der übersandten Wertgegenständewerden dem Kunden unverzügliche zur Kenntnis gegeben. Die mangelhafte Ware wird an den Kunden zurückgesandt.

Sollte der Kunde versehentlich weniger oder andere als die in dem Edelmetallbegleitschreiben aufgelisteten Wertgegenstände übersandt haben, erhält der Kunde hierüber ebenfalls eine unverzügliche Mitteilung. Wir behalten uns in diesem Fall das Recht vor, bei groben Abweichungen kein Angebot abzugeben, sondern die Ware an den Kunden zurückzusenden.

§ 4 Versandkosten, Gefahrenübergang

Bei Nutzung der von uns angebotenen Möglichkeit, einen kostenlosen Paketschein anzufordern, tragen wir die Kosten des Versandes der Wertgegenstände zu uns. Für den Fall der Rücksendung Ihrer Wertgegenstände tragen wir ebenfalls die Kosten.

Die Gefahr des Untergangs und der zufälligen Verschlechterung trägt bei der Übersendung der Wertgegenstände der Versender. Im Falle der Rücksendung der Wertgegenstände des Kunden geht das Versandrisiko auf den Kunden über, sobald die Sache dem von uns beauftragten Logistikpartner übergeben wurde.

§ 5 Eigentumsübergang

Das Eigentum an den übersandten Wertgegenständen, über welche ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, geht mit der Zahlung des Kaufpreises über.

§ 6 Anwendbares Recht

Auf das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Sofern der Kunde Verbraucher ist, bleiben die nach dem Recht des Staates, in welchem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, zum Schutz des Verbrauchers anzuwendenden gesetzlichen Regelungen und Rechte, von welchen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf, von dieser Vereinbarung unberührt. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

§ 7 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.