AGB Altgoldankauf-Berlin
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Vertragsschluss
a) Übersendung der Wertgegenstände
Der Kunde muss voll geschäftsfähig sein. Die zum Ankauf übersandte Ware muss im uneingeschränkten Eigentum des Kunden stehen. Er muss hierüber unbeschränkt verfügungsberechtigt sein.
Der Kunde fordert einen kostenlosen Paketschein an.
Er füllt sodann das Edelmetallbegleitschreiben aus, welches Angaben zu Namen und Vornamen, Anschrift, Kontaktdaten, eine Beschreibung der übersandten Gegenstände sowie die Bestätigung des Eigentums sowie der Verfügungsberechtigung abfragt. Die Richtigkeit dieser Angaben ist durch eigenhändige Unterschrift zu bestätigen.
Das Edelmetallbegleitschreiben wird auf unserer Website www.altgoldankauf-berlin.de zum Download und Ausdruck zur Verfügung gestellt. Der Kunde übersendet das ausgefüllte Edelmetallbegleitschreiben zusammen mit der Ware an uns, wobei Hinweise auf den Inhalt der Sendung zu unterbleiben haben.
Kunden unter Kontaktaufnahme über unsere Website www.altgoldankauf-berlin.de die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Übersendung der Wertgegenstände des Kunden gültigen Fassung. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des übersendenden Kunden erkennen wir nicht an.
b) Begutachtung
Wir öffnen das Paket unter gleichzeitiger Anwesenheit von zwei Personen. Wir nehmen sodann den Inhalt des Paktes auf und ermitteln dann das Gewicht des übersandten Edelmetalls auf einer geeichten Waage. Die Bewertung des Wertes der an uns übersandten Wertgegenstände erfolgt auf der Grundlage der am Tag des Eingangs der Wertgegenstände in unseren Geschäftsräumen gültigen Tageskurse an der Rohstoffbörse. Der Kunde gestattet uns die Begutachtung der übersandten Wertgegenstände.c) Ankaufangebot
Im Anschluss an die Begutachtung werden wir dem Kunden beim Interesse an einem Ankauf ein Ankauf-Angebot in Textform (E-Mail, Telefax, auf postalischem Wege) unterbreiten. Sollte ein Ankauf-Angebot nicht möglich sein, senden wir die Wertgegenstände an die uns vom Kunden angegebene Adresse zurück.d) Annahme des Ankauf-Angebots
Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie unser Ankauf-Angebot in Textform (E-Mail, Fax oder auf postalischem Wege) innerhalb von 5 Tagen annehmen. Nach Annahme unseres Ankauf-Angebots durch den Kunden werden wir den Kaufpreis entsprechend unserem Angebot unverzüglich und ausschließlich an die in dem Edelmetallbegleitschreiben aufgeführte Person durch Geldanweisung oder Banküberweisung auszahlen.§ 3 Mängel der übersandten Ware
§ 4 Versandkosten, Gefahrenübergang
§ 5 Eigentumsübergang
§ 6 Anwendbares Recht
Auf das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Sofern der Kunde Verbraucher ist, bleiben die nach dem Recht des Staates, in welchem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, zum Schutz des Verbrauchers anzuwendenden gesetzlichen Regelungen und Rechte, von welchen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf, von dieser Vereinbarung unberührt. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.