Punzierungen / Abstempelung Silber
Vorschriften bei der Punzierung
Punzierungen bei Silber sind gesetzlich vorgeschrieben, um die Reinheit und Echtheit des Silbers zu gewährleisten. Die Punze, auch Stempel genannt, gibt Auskunft über den Feingehalt des Silbers sowie den Hersteller und das Herkunftsland.
In Deutschland gibt es eine Reihe von gesetzlichen Vorschriften, die die Punzierung von Silberwaren regeln. So muss zum Beispiel Silberschmuck ab einem Gewicht von 2 Gramm und Silberwaren ab einem Gewicht von 5 Gramm punziert werden.
Die Punzierung erfolgt durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle, die das Silber auf seinen Feingehalt und seine Echtheit überprüft.
Die Punze
Die Punze besteht aus verschiedenen Buchstaben und Zahlen, die Informationen über Silber und den Hersteller enthalten. So steht zum Beispiel der Buchstabe “A” für einen Feingehalt von 925/1000, während der Buchstabe “S” für einen Feingehalt von 800/1000 steht.
Die Herstellerpunze gibt Auskunft über den Hersteller des Silbers, während die Länderpunze das Herkunftsland angibt.
Verstöße gegen die Punzierungspflicht
Werden Silberwaren ohne ordnungsgemäße Punzierung verkauft, kann dies rechtliche Konsequenzen haben. Verstöße gegen die Punzierungspflicht können mit Bußgeldern geahndet werden, und zivilrechtliche Ansprüche können geltend gemacht werden.
Insgesamt ist die Punzierung bei Silber also ein wichtiger Bestandteil der Qualitätssicherung und bietet dem Verbraucher eine Orientierungshilfe bei der Auswahl und dem Kauf von Silberwaren.
Bei einer Stempelung mit 90/ 100 oder 120 handelt es sich um eine Silberauflage. Der Silberanteil am Gesamtgewicht beträgt hier ca. 3%. Ein Trennen des Silbers ist sehr aufwendig und teuer. Damit steht es zum Erlös nicht im Verhältnis.