📈 Aktuelle Edelmetallpreise: Gold: 2.876,57 € / Unze | Silber: 32,82 € / Unze | Platin: 1.184,51 € / Unze | Palladium: 1.030,20 € / Unze – Stand: 15.07.2025 08:30

Mehrwertsteuer beim Kauf von Edelmetallen

Mehrwertsteuer bei Gold und Anlage-Silber: Das müssen Sie wissen

Edelmetalle wie Gold und Silber sind nicht nur begehrte Schmuck- und Industriemetalle, sondern auch beliebte Anlageformen. Beim Kauf und Verkauf dieser Metalle stellt sich oft die Frage: Wie wird die Mehrwertsteuer berechnet? Und warum gilt sie bei Gold anders als bei Silber? In diesem Artikel geben wir Ihnen einen fundierten Überblick über die steuerliche Behandlung von Anlage-Gold und Anlage-Silber in Deutschland.


1. Anlage-Gold: Steuerfrei unter bestimmten Bedingungen

Gesetzliche Grundlage

Der Kauf von Anlage-Gold ist in Deutschland von der Mehrwertsteuer befreit, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich in § 25c UStG sowie in der EU-Richtlinie 2006/112/EG.

Voraussetzungen für Steuerfreiheit

Damit die Mehrwertsteuerbefreiung gilt, muss das Gold folgende Kriterien erfüllen:

  • Form: Es muss sich um Goldbarren (Mindestfeingehalt 995/1000) oder Goldmünzen (Mindestfeingehalt 900/1000) handeln.

  • Handelsfähigkeit: Die Münzen müssen nach 1800 geprägt worden sein, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel gewesen sein oder sein, und dürfen einen Marktpreis nicht wesentlich über dem Goldwert haben.

  • Lieferung durch einen Unternehmer: Die Steuerfreiheit gilt nur bei Lieferung durch einen Unternehmer, nicht bei rein privaten Geschäften.

Beispiel

Kaufen Sie z. B. einen 100 g Goldbarren mit einem Feingehalt von 999,9, fällt keine Mehrwertsteuer an. Der Bruttopreis ist somit gleich dem Nettopreis.


2. Anlage-Silber: Regelbesteuerung oder Differenzbesteuerung

Im Gegensatz zu Anlage-Gold unterliegt Silber grundsätzlich der Mehrwertsteuerpflicht.

Regelbesteuerung (19 %)

Silberbarren und viele Silbermünzen werden nach dem normalen Mehrwertsteuersatz von 19 % besteuert. Das bedeutet:

  • Silberbarren (z. B. 1 kg mit Feingehalt 999) werden regulär mit 19 % MwSt. verkauft.

  • Die Mehrwertsteuer wird offen auf der Rechnung ausgewiesen und ist vom Endkunden zu zahlen.

Differenzbesteuerung (nach § 25a UStG)

Einige Händler nutzen für Silbermünzen die Differenzbesteuerung. Dabei wird die Mehrwertsteuer nur auf die Handelsspanne berechnet – also auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis – und nicht auf den gesamten Verkaufspreis.

Vorteile für Privatkunden

  • Geringere Steuerlast auf den Endpreis

  • Kein Ausweis der MwSt. auf der Rechnung erforderlich

  • Besonders beliebt bei Sammlermünzen und „Bullion Coins“ (z. B. Maple Leaf, Wiener Philharmoniker, American Eagle)

Voraussetzungen

  • Der Händler muss gewerblich handeln

  • Der Artikel stammt aus dem Ankauf bei Privatpersonen oder differenzbesteuerten Händlern

  • Es handelt sich um gebrauchte Waren oder steuerrechtlich zulässige Münzen


3. Fazit: Beim Edelmetallkauf auf die Steuer achten

Wer Edelmetalle zur Wertanlage kauft, sollte die unterschiedlichen steuerlichen Regelungen unbedingt kennen:

Edelmetall Mehrwertsteuer Bemerkung
Anlage-Gold 0 % Steuerfrei, wenn Kriterien erfüllt sind
Silberbarren 19 % Regelbesteuerung
Silbermünzen 19 % oder Differenzbesteuerung Je nach Herkunft und Händlerverfahren

4. Beratung durch Fachhändler

Bei Juwelier Grützmacher stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Ob Gold oder Silber – wir beraten Sie kompetent zu Edelmetallinvestitionen und steuerlichen Besonderheiten.

Kontaktieren Sie uns gerne für ein persönliches Gespräch oder ein individuelles Angebot.