Mehrwertsteuer beim Kauf von Edelmetallen

Mehrwertsteuer Gold und Silber: Das müssen Sie wissen

Edelmetalle wie Gold und Silber sind nicht nur begehrte Schmuck- und Industriemetalle, sondern auch beliebte Anlageformen. Beim Kauf und Verkauf dieser Metalle stellt sich oft die Frage: Wie wird die Mehrwertsteuer berechnet? Und warum gilt sie bei Gold anders als bei Silber? In diesem Artikel geben wir Ihnen einen fundierten Überblick über die steuerliche Behandlung von Anlage-Gold & Silber in Deutschland.

Anlage-Gold: Steuerfrei unter bestimmten Bedingungen

Gesetzliche Grundlage

Der Kauf von Gold Anlagen ist in Deutschland von der Mehrwertsteuer befreit, wenn bestimmte Grundlagen erfüllt sind.

Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich in § 25c UStG sowie in der EU-Richtlinie 2006/112/EG.

Bedingungen für Steuerfreiheit

Damit die Mehrwertsteuerbefreiung gilt, muss das Gold folgende Kriterien erfüllen:

Form: Es muss sich um Goldbarren (Mindestfeingehalt 995/1000) oder Goldmünzen (Mindestfeingehalt 900/1000) handeln.
Handelsfähigkeit: Die Münzen müssen nach 1800 geprägt worden sein, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel gewesen sein oder sein, und dürfen einen Marktpreis nicht wesentlich über dem Goldwert haben.
Lieferung durch einen Unternehmer: Die Steuerfreiheit gilt nur bei Lieferung durch einen Unternehmer, nicht bei rein privaten Geschäften.

Beispiel

Kaufen Sie z. B. einen 100 g Goldbarren mit einem Feingehalt von 999,9, fällt keine Mehrwertsteuer an. Der Bruttopreis ist somit gleich dem Nettopreis, da keine Mehrwertsteuer anfällt.

Anlage-Silber: Regelbesteuerung oder Differenzbesteuerung

Im Gegensatz zu Gold unterliegt Silber grundsätzlich der Mehrwertsteuerpflicht.

Regelbesteuerung (19 %)

Silberbarren und viele Silbermünzen werden nach dem normalen Mehrwertsteuersatz von 19 % besteuert. Das bedeutet:

Silberbarren (z. B. 1 kg mit Feingehalt 999) werden regulär mit 19 % MwSt. verkauft.
Die Mehrwertsteuer wird offen auf der Rechnung ausgewiesen und ist vom Endkunden zu zahlen.

Differenzbesteuerung (nach § 25a UStG)

Einige Händler nutzen für Münzen die Differenzbesteuerung. Dabei wird die Mehrwertsteuer nur auf die Handelsspanne berechnet – also auf die Differenz zwischen EK & VK – und nicht auf den gesamten VK.

Vorteile für Privatkunden

Geringere Steuerlast auf den Endpreis
Kein Ausweis der MwSt. auf der Rechnung erforderlich
Besonders beliebt bei Sammlermünzen und „Bullion Coins“ (z. B. Maple Leaf, Wiener Philharmoniker, American Eagle)

Bedingungen

Der Händler muss gewerblich handeln
Der Artikel stammt aus dem Ankauf bei Privatpersonen oder differenzbesteuerten Händlern
Es handelt sich um gebrauchte Waren oder steuerrechtlich zulässige Münzenanonyme Tafelgeschäft

3. Fazit: Beim Edelmetallkauf auf die Steuer achten

Wer Edelmetalle zur Wertanlage kauft, sollte die unterschiedlichen steuerlichen Regelungen unbedingt kennen:

Edelmetall Mehrwertsteuer Bemerkung
Anlage-Gold 0% Steuerfrei, wenn Kriterien erfüllt sind
Silberbarren 19% Regelbesteuerung
Silbermünzen 19% oder Differenzbesteuerung Je nach Herkunft und Händlerverfahren

Beratung durch Fachhändler

Bei uns stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Wir beraten Sie kompetent zu Edelmetallinvestitionen und den steuerlichen Besonderheiten, kontaktieren Sie uns gerne für ein persönliches Gespräch.

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