Müssen Kursgewinne Versteuert werden?

Müssen Kursgewinne bei Anlage-Gold oder Silber versteuert werden?

Viele Anleger setzen auf Edelmetalle wie Gold oder Silber, um ihr Vermögen langfristig abzusichern. Eine der häufigsten Fragen: Müssen Kursgewinne bei der Veräußerung von Anlage-Gold oder Silber versteuert werden? In diesem Beitrag klären wir die steuerlichen Regelungen und zeigen, wann Gewinne steuerfrei sind – und wann nicht.

Kursgewinne bei Anlage-Gold: In vielen Fällen steuerfrei

Steuerfreiheit nach Haltefrist

In Deutschland sind Kursgewinne beim Verkauf von physischem Anlage-Gold in der Regel steuerfrei, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Haltedauer von mindestens 12 Monaten

Wer Goldbarren oder Goldmünzen mindestens ein Jahr hält, muss den Verkaufsgewinn nicht versteuern (§ 23 EStG – privates Veräußerungsgeschäft).

Privatvermögen

Die Steuerfreiheit gilt nur, wenn das Gold nicht gewerblich gehandelt wird.

Beispiel

Sie kaufen einen 100 g Goldbarren für 5.000 €. Nach 13 Monaten verkaufen Sie ihn für 6.200 €. Ergebnis: Die 1.200 € Kursgewinn sind steuerfrei.

Achtung

Verkaufen Sie das Gold innerhalb eines Jahres, fällt auf den Gewinn die Abgeltungsteuer (bis zu 26,375 % inkl. Soli) an – je nach individuellem Einkommensteuersatz.

Kursgewinne bei Anlage-Silber: Steuerpflichtiger Gewinn

Im Gegensatz zu Gold sind Kursgewinne bei Anlage-Silber steuerlich anders geregelt.

Silber zählt nicht als steuerbefreites Anlagegut

Silber ist umsatzsteuerpflichtig, z. B. mit 19 % oder über die Differenzbesteuerung verkauft.
Auch beim Wiederverkauf gilt: Silber unterliegt der Abgeltungsteuer, wenn die Haltefrist unter 12 Monaten liegt.

Steuerfreie Gewinne bei langer Haltedauer

Ab 12 Monaten Haltedauer ist auch Silber als privates Veräußerungsgeschäft steuerfrei.
Tipp: Dokumentieren Sie Kaufdatum und Verkaufspreis sorgfältig.
Edelmetall Haltefrist < 1 Jahr Haltefrist ≥ 1 Jahr
Anlage-Gold Gewinn steuerpflichtig Gewinn steuerfrei
Anlage-Silber Gewinn steuerpflichtig Gewinn steuerfrei

Fazit: Geduld wird steuerlich belohnt

Wer beim Kauf von Gold oder Silber zur Geldanlage die steuerlichen Spielregeln kennt, kann gezielt Steuervorteile nutzen. Der Schlüssel: Halten statt handeln. Insbesondere bei physischem Gold lohnt sich eine Haltedauer von mindestens 12 Monaten – dann sind Kursgewinne komplett steuerfrei.

Weitere Tipps vom Fachhändler:

Bei Juwelier Grützmacher beraten wir Sie individuell zum Thema Anlage-Edelmetalle und Steuern. Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswahl steuerlich günstiger Gold- und Silberprodukte für Ihr Portfolio.

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